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Kinderschutz

Jede Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Konzept zum Schutz der uns anvertrauten Kinder. Alle Kinderschutzkonzepte liegen dem Jugendamt vor und sind zu jeder Zeit von den Personensorgeberechtigten in den Kindertagesstätten einsehbar.

Die Konzepte werden regelmäßig überprüft und überarbeitet, damit Schwachstellen rechtzeitig erkannt werden und einen höchstmöglichen Schutz für die Kinder gewährleistet wird.

In unseren Kindertagesstäten ist uns eine wertschätzende, achtsame und respektvolle Kultur des gegenseitigen Miteinanders und das Einhalten persönlicher Grenzen gegenüber Erwachsenen und Kindern ein Selbstverständnis.

Beschwerdemanagement

Sollten Sie eine persönliche Beschwerde aussprechen wollen, dann können Sie sich vertrauensvoll an die Geschäftsführenden wenden:

MKristin Gräf, Tel 0911/214-1172, kristin.graef@elkb.de oder

Jan Wellhöner, Telefon 0911/214-1173, jan.wellhoener@elkb.de

In unseren Kindertagesstätten nutzen wir eine Elternkommunikations-App. Angemeldete Personensorgeberechtigte können hier den Button „Lob und Kritik“  nutzen.

Sollte sich Ihre Beschwerde auf die Tätigkeit der Geschäftsführenden beziehen, dann wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsleitung Kindertagesstätten der Evangelischen Verwaltungsgemeinschaft unter evvg1.kita-fb@elkb.de.

Seelsorge

Wenn Ihnen etwas auf der Seele liegt, Sie sich fragen, welchen Sinn Ihr Leben hat, wenn Sie Zeit und Raum brauchen, um zu überlegen, wie es weitergehen soll, oder wenn religiöse Fragen Sie umtreiben, dann kann ein vertrauliches Gespräch mit einer theologischen und psychologischen Fachkraft helfen.

Hierfür können Sie sich gerne an die Pfarrer*innen der uns angegliederten Kirchengemeinden wenden (eine Übersicht finden Sie auf unserer Homepage).

Unabhängig davon steht Ihnen aber auch der Kontakt Cityseelsorge St. Jakob zur Verfügung.

Zum Team gehören Pfarrer*innen mit seelsorgerlichen und therapeutischen Zusatzqualifikationen, Paar- und Lebensberater*innen (EZI), pastoralpsychologische Berater*innen sowie Berater*innen mit familien-, gestalt- und logotherapeutischen Weiterbildungen. Das Team ist für Sie da ohne Voranmeldung, ohne dass Sie ihren Namen nennen müssen, ohne, dass Ihnen Kosten entstehen und unabhängig von Religionszugehörigkeit und Glaubensüberzeugung.

Tel: 0911/209702 oder 0911/2355811

https://jakobskirche-nuernberg.de/offene-tuer/

Schutz vor sexualisierter Gewalt

Innerhalb der bayerischen Landeskirche wurde schon vor einigen Jahren mit einer Präventionsarbeit begonnen. So wurde eine Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB eingerichtet: 

https://www.nuernberg-evangelisch.de/rat-und-tat/aktiv-gegen-missbrauch-information-und-hilfe-bei-sexualisierter-gewalt-der-kirche

Derzeit arbeiten wir an einem einrichtungs- und trägerübergreifenden Schutzkonzept. Dieses wird die kirchengemeindlichen Schutzkonzepte und die Kinderschutzkonzepte unserer Kindertagesstätten ergänzen.

Hilfe in besonderen Notlagen:

Sollten Sie in einer besonderen Notlage sein, dann finden Sie im Dekanat Nürnberg eine Reihe von Unterstützungsangeboten:

Hilfe in akuten Notsituationen: https://www.nuernberg-evangelisch.de/hilfe-in-akuten-notsituation

Hilfe bei Gewalt:https://www.nuernberg-evangelisch.de/seelsorgetelefon-und-hilfe-bei-gewalt

Allgemeine Hilfsangebote: 
https://www.nuernberg-evangelisch.de/allgemeine-hilfsangebote
https://www.stadtmission-nuernberg.de/ich-brauche-hilfe/

Hilfe bei Rechtsverstößen

Die Tätigkeit der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und ihrer Gliederungen sowie der für diese tätigen Mitarbeitenden ist staatlichen wie kirchlichen Normen unterworfen. Dass diese beachtet und eingehalten werden müssen, ist selbstverständlich. Trotzdem können Verstöße nicht ausgeschlossen werden.
Umso wichtiger ist es, dass es geordnete Strukturen und Verfahren gibt, innerhalb derer der Verdacht von Rechtsverstößen und Missständen gemeldet und aufgeklärt werden kann. Dazu bauen wir auf Ihre Unterstützung bei konkretem Verdacht auf mögliche Unregelmäßigkeiten und Verstöße hinzuweisen. 

Was kann gemeldet werden?

  • Verstöße im Rahmen der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit gem. § 2 HinSchG (z.B. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Schutz von Leib, Leben und Gesundheit, Verstöße gegen Umweltschutz, Datenschutz und IT-Sicherheit, u.a.)

  • Meldungen betreffend Verstöße gegen kirchliche Normen und Vorschriften

  • Beschwerden gem. § 13 AGG

Zur zentralen Meldeplattform der ELKB gelangen Sie hier.

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